Pressemitteilung vom 22. Januar 2021
LG Braunschweig: Asklepios gewinnt gegen Landkreis Goslar
Das Landgericht Braunschweig hat die Klage des Landkreises Goslar gegen Asklepios, vertreten durch die Kanzlei Gauweiler & Sauter (Rechtsanwälte Dr. Peter Gauweiler und Dr. Maximilian Ott), mit einem Streitwert von EUR 20 Mio. abgewiesen.
Im Jahr 2003 hat Asklepios vom Landkreis Goslar drei Kliniken erworben und betreibt diese bis heute fort. Der Landkreis Goslar war der Meinung, dass Asklepios das Krankenhaus am Standort Clausthal-Zellerfeld vernachlässigt hätte. Der Landkreis Goslar wollte daher festgestellt haben, dass Asklepios seine vertraglich übernommenen Pflichten verletzt hätte und dem Landkreis Goslar zur Zahlung von Schadensersatz und allein für den Zeitraum 2003 bis 2018 zur Zahlung von Vertragsstrafen in Höhe von EUR 16 Mio. verpflichtet sei.
Das Landgericht Braunschweig hat mit dem heutigen Urteil klargestellt, dass Asklepios seinen vertraglichen Pflichten stets nachgekommen ist und auch keine Vertragsstrafen schuldet (Urteil vom 22.01.2021, Az.: 8 O 2427/19).
Rechtsanwalt Dr. Peter Gauweiler sagte nach der Urteilsverkündung: „Wir sind für das klare und unmissverständliche Urteil des Landgerichts Braunschweig dankbar. Wie schon zuvor das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat nun auch das Landgericht Braunschweig erneut bestätigt, dass Asklepios den Versorgungsauftrag stets erfüllt hat und auch seinen weiteren Pflichten aus dem Privatisierungsvertrag nachgekommen ist.“
Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Maximilian Ott zur Verfügung:
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