20. Juli 2022
Presseerklärung
Zum Abbruch des Strafverfahrens gegen Dr. Dieter Wedel
Unser Mandant Dr. Dieter Wedel ist am 13. Juli 2022 nach langer schwerer Krankheit verstorben. Das gegen ihn gerichtete, beim Landgericht München I anhängige Strafverfahren ist daher ohne Weiteres beendet. Anlass für die Fortsetzung öffentlicher spekulativer Erwägungen besteht nicht.
Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde medial zum angeblichen „Musterverfahren“ einer gesellschaftlichen Bewegung aufgebauscht. Die rechtsstaatlich gebotene Trennung zwischen allgemeinen gesellschaftlichen Anliegen und persönlicher Schuldfeststellung ist hierbei missachtet und der Beschuldigte nurmehr als stellvertretendes Objekt eines allgemeinen Verfolgungsbedürfnisses behandelt worden.
Einzelne Medien haben in vorverurteilenden Berichterstattungen die Rollen des Journalisten und des Strafverfolgers vermischt. Das ist überdies durch ersichtlich sachfern motivierte Aktivitäten Dritter angeheizt worden.
All dies hat eine rechtsstaatlich normale, faire Aufarbeitung des erhobenen Vorwurfs behindert. Wenn schon der Umstand, dass der einer schweren Straftat Beschuldigte sich gegen diesen Vorwurf verteidigt, zu weiterer Ausgrenzung und Vorverurteilung führt, werden bürgerrechtliche Prinzipien des Strafverfahrensrechts missachtet.
Das durch den Tod unseres Mandanten beendete Verfahren erweist sich somit als bedrückendes Beispiel dafür, wie durch einseitige Skandalisierung und moralisierende Verfolgungsmentalität Grundlagen des rechtsstaatlichen Strafverfahrens unter Druck geraten und in Frage gestellt werden können.
Dr. Gauweiler
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Fischer
Rechtsanwalt
Dr. Korn
Rechtsanwältin