27. Mai 2020
Pressemitteilung: Oberlandesgericht Oldenburg erklärt Auslieferung des Herrn Oleksandr Onyshchenko an die Ukraine für unzulässig und hebt den Auslieferungshaftbefehl auf.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag das durch die Ukraine betriebene Auslieferungsverfahren gegen Herrn Oleksandr Onyschchenko für unzulässig erklärt und seine sofortige Freilassung angeordnet (Az.: 1 Ausl 29/18). Das Gericht hat sich überzeugen lassen, dass es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Verfolgte durch die Auslieferung der Folter, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung respektive Strafe ausgesetzt würde.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte am 03. Juli 2019 aufgrund eines Ersuchens des damaligen Generalstaatsanwalts der Ukraine vom 13. Dezember 2016 einen Auslieferungshaftbefehl gegen Herrn Oleksandr Onyshchenko erlassen. Herr Onyshchenko war am 28. November 2019 auf Veranlassung der niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaft auf dem Polizeikommissariat in Achim verhaftet worden, in das er unter dem Vorwand einer Zeugenaussage von den niedersächsischen Behörden geladen worden war. Der heutige Beschluss stützt sich auf einen Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) vom 6. September 2018 (CPT/Inf (2018) 419) und ist den niedersächsischen Justizbehörden seit diesem Zeitpunkt bekannt.
Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Dominik Klauck zur Verfügung.
Telefon: +49 89 3564784-91
E-Mail-Adresse: dominik.klauck@gauweiler-sauter.de