München, den 11. März 2021

Pressemitteilung

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen unseren Mandanten Dr. Dieter Wedel Anklage erhoben. Das Ermittlungsverfahren, das von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durchgreifende neue Gesichtspunkte zur Belastung unseres 81-jährigen Mandanten ergeben haben. Das Geschehen, das diesem zur Last gelegt wird und das er bestreitet, liegt beinahe 25 Jahre zurück. Der Tatvorwurf beruht letztlich allein auf der Behauptung der Nebenklägerin, die diese nach eigenen Angaben gegenüber einem Presseorgan in der Erwartung machte, dass die angebliche Tat verjährt sei und die Wahrheit ihrer Beschuldigung nicht mehr in einem Gerichtsverfahren überprüft werden dürfe. Wenn die zuständige Strafkammer das Hauptverfahren eröffnen sollte, wird die Richtigkeit dieser Beschuldigung in der Hauptverhandlung zu klären sein. Es wäre nicht angemessen, das Verfahren weiter zum Gegenstand spekulativer Sensationsberichterstattung zu machen.