Dr. Dominik Klauck, Counsel
- 2012 – 2016 Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
- 2017 – 2019 Referendariat beim OLG München und der Regierung von Oberbayern
- 2019 Zulassung als Rechtsanwalt
- Seit 2022: Zweitstudium der Humanmedizin an der LMU München (berufsbegleitend)
- 2024 Promotion
Tätigkeitsbereiche
- Straf- und Strafverfahrensrecht, insbesondere Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht
- Verfassungsrecht
- Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Dr. Dominik Klauck studierte von 2012 bis 2016 an der Ludwigs-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften mit dem universitären Schwerpunkt „Strafverteidigung, Strafjustiz und Prävention“. Herr Dr. Klauck arbeitete bereits während seines Referendariats, welches er im Anschluss an sein Studium am OLG München absolvierte, im Team von Herrn Dr. Gauweiler mit und trat der Kanzlei Gauweiler & Sauter nach Abschluss seines Assessorexamens bei.
Herr Dr. Klaucks Interessenschwerpunkt liegt auf dem Straf- und Strafprozessrecht, hierbei insbesondere auf komplexen Fragestellungen des Medizin- und Wirtschaftsstrafrechts mit seinen rechtsgebietsübergreifenden Bezügen. Dabei legt Herr Dr. Klauck großen Wert darauf, das Recht als „großes Ganzes“ in den Blick zu nehmen, weil auch die Interessen und Sorgen des Mandanten regelmäßig die Grenzen der drei klassischen juristischen Teildisziplinen überschreiten. Seit dem Jahr 2022 erweitert Herr Dr. Klauck seine fachlichen Kenntnisse zudem durch ein berufsbegleitendes Zweitstudium der Humanmedizin an der LMU München.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Herrn Dr. Klauck liegt im Bereich des Staatsschutzes. Neben der Verteidigung in beim Generalbundesanwalt geführten Staatsschutzsachen hat sich Herr Dr. Klauck auch im Rahmen seiner Promotion mit den verfassungsrechtlichen Grenzen des Staatsschutzes befasst. Infolge seiner wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht prüft Herr Dr. Klauck auch für seine Mandanten bei gegebenem Anlass die Möglichkeit der Ergreifung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs wie etwa der Verfassungsbeschwerde zum Bundes- oder einem Landesverfassungsgericht.
Mitgliedschaften:
- Rechtsanwaltskammer München
Publikationen:
- Verfassungsrechtliche Grenzen präventiven und repressiven Staatsschutzes, Duncker & Humblot Verlag Berlin (im Erscheinen)
- Kommentierungen zum Bayerischen Versammlungsrecht (BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern)
- Abrechenbarkeit sozialrechtswidriger aber kunstgerechter ärztlicher Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, MedR 2021, S. 221 – 225
- Die Absprache im Ermittlungsverfahren: Ein „kleiner Deal“?, NStZ 2021, S. 577 – 582 (gemeinsam mit Manfred Nötzel)
- Die Covid-19-Pandemie: Finanzielle Folgen für Staat und Gemeinschaft, JuS 2021, S. 739 – 745 (gemeinsam mit Michael W. Müller und Laura Riedner)
- „Corona-Entschädigungsrecht“ – zur Entstehung eines neuen Rechtsgebiets der Pandemiefolge, JöFin 2-2021, S. 215 – 226 (gemeinsam mit Michael W. Müller)
- Leichenschau und Leichenöffnung – Strafprozessuale Grundlagen und beweisrechtliche Problemstellungen, NStZ 2022, S. 81 – 86
- Die ärztliche Leichenschau im Klinikum, medstra 2022, S. 77 – 81 (gemeinsam mit Harry Gratz)
- Ärztliches Standesrecht contra anwaltliches Berufsrecht – Eine vergleichende Betrachtung der berufsrechtlichen Disziplinargewalt, JR 2022, S. 275 – 283 (gemeinsam mit Maximilian Ott)
- Dogmatische Fragen der Entlassung des Testamentsvollstreckers, ZErb 2023, S. 161 – 168