Dr. Peter Gauweiler, Partner

Dr. Peter Gauweiler
  • Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
  • 1978 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1978 Promotion
  • 1996 – 2019 Partner in der Kanzlei Bub, Gauweiler & Partner
  • Bayerischer Staatsminister a. D.

Tätigkeitsbereiche:

  • Prozessführung
  • Konfliktlösung
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Dr. Peter Gauweiler verfügt über jahrzehntelange Erfahrung als Rechtsanwalt in großen teilweise bundesweit beachteten Zivilprozessen und als Verteidiger in zahlreichen Strafverfahren. Darüber hinaus tritt er seit Jahren als Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht in vielbeachteten staats- und europarechtlich begründeten Verfassungsprozessen auf. Auf diese Klagen gehen die richtungsweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag und die Vorlagebeschlüsse zum Europäischen Gerichtshof in Sachen Europäische Zentralbank zurück. Dr. Gauweiler wurde 1978 als Rechtsanwalt in München zugelassen, war als Anwalt von 1978 bis 1982 in der Rechtsanwaltskanzlei Gauweiler & Sauter tätig und von 1996 bis 2019 in der Kanzlei Bub, Gauweiler & Partner. Er hat sich im Oktober 2019 zur gemeinsamen Berufsausübung wieder mit Rechtsanwalt Alfred Sauter in der Rechtsanwaltskanzlei Gauweiler & Sauter verbunden.  Zusätzlich war Dr. Gauweiler von 1972 bis 1982 ehrenamtlicher und ab 1982 berufsmäßiger Stadtrat und Leiter des Kreisverwaltungsreferates der Landeshauptstadt München. Von 1986 bis 1994 war er Mitglied der Bayerischen Staatsregierung, zunächst als Staatssekretär, dann als Staatsminister. Dr. Gauweiler gehörte von 1990 bis 2002 dem Bayerischen Landtag, von 2003 bis 2015 dem Deutschen Bundestag an. Er ist Träger des Bayerischen Verdienstordens und des Bundesverdienstkreuzes sowie der Medaille München leuchtet den Freunden Münchens in Gold. Dr. Gauweiler ist verheiratet und hat 4 Kinder. Eine Liste seiner sämtlichen Veröffentlichungen, Bücher und Aufsätze sowie seiner Redentexte und Interviews findet sich auf www.peter-gauweiler.de