Prof. Dr. Thomas Fischer, Of Counsel

Prof. Dr. Thomas Fischer
  • Studium der Rechtswissenschaften, der Germanistik sowie der Soziologie an den Universitäten Frankfurt a. M. und Würzburg
  • 1986 Promotion zum Dr. iuris utriusque, Universität Würzburg
  • 1988 bis 2000 Strafrichter in Bayern; Wiss. Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof; Schwurgerichtsvorsitzender in Leipzig; Referatsleiter im Sächsischen Justizministerium
  • Seit 1998 Honorarprofessor an der Universität Würzburg (Strafrecht, Strafprozessrecht)
  • seit 1999 Herausgeber und Alleinautor des Standardkommentars „Fischer, StGB“, seit 1991 Mitautor des „Karlsruher Kommentars zur StPO“, Mitherausgeber der NStZ und der medstra
  • 2003 bis 2017 Richter am Bundesgerichtshof, ab 2013 als Vorsitzender des 2. Strafsenats, Mitglied des Großen Senats für Strafsachen
  • 2021 Zulassung als Rechtsanwalt

Tätigkeitsbereiche:

  • Straf- und Strafverfahrensrecht

Herr Prof. Dr. Thomas Fischer ist seit 2021 für die Kanzlei Gauweiler & Sauter als Of Counsel in allen Bereichen des Straf- und Strafverfahrensrechts tätig. Hierbei tritt er unter anderem als Strafverteidiger sowie als Gutachter insbesondere zur Lösung besonders komplexer strafrechtlicher Fragestellungen auf.

Herr Prof. Fischer studierte von 1976 bis 1978 Germanistik an der Goethe-Universität Frankfurt, von 1980 bis 1984 Rechtswissenschaft und von 1988 bis 1991 Soziologie an der Universität Würzburg. 1986 promovierte er bei Prof. Ulrich Weber mit dem Werk „Öffentlicher Friede und Gedankenäußerung“ zum doctor iuris utriusque.

1988 trat Herr Prof. Fischer in den bayerischen Justizdienst ein und arbeitete als Strafrichter an den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg. Von 1993 bis 1996 war er Richter am Landgericht und Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig und leitete dort die Schwurgerichtskammer. Ab 1996 leitete er als Ministerialrat im Sächsischen Staatsministerium der Justiz das Referat für Strafverfahrensrecht. 1998 wurde er zum Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Würzburg ernannt, wo er seit 1991 Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtssoziologie lehrte.

Im Jahr 2000 wurde Herr Prof. Fischer zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt und ernannt, dem er bis Ende April 2017 angehörte. Dort war er Vorsitzender des zweiten Strafsenats (ab 2013) und Mitglied des Großen Senats für Strafsachen (ab 2008).  Daneben war er von 2003 bis 2005 als Ermittlungsrichter tätig. Von 2007 bis 2011 war er ständiger Beisitzer im Dienstgericht des Bundes.

In Fachkreisen ist Herr Prof. Fischer durch zahlreiche Veröffentlichungen bekannt, insbesondere durch den seit 1999 (49. Auflage) von ihm verfassten Kommentar zum Strafgesetzbuch, dem Standardwerk zum Strafrecht. Darüber hinaus ist er Mitherausgeber der NStZ und der medstra sowie seit 1993 (3. Auflage) Mitautor des „Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung“. Bekannt ist er überdies als Autor einer wöchentlichen Rechtskolumne, von 2015 bis 2018 bei der „Zeit“, seit 2019 beim „Spiegel“.

Eine Liste seiner sämtlichen Veröffentlichungen, Bücher und Aufsätze sowie seiner Interviews und Podcasts findet sich auf https://www.fischer-stgb.de.

Mitgliedschaften:

  • Amnesty International Deutschland e.V.
  • Transparency International e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V.
  • Rechtsanwaltskammer München